Aus dem Baurekursgericht: Heilt der Lauf der Zeit den Handlauf, der nicht ist?

Der folgende Artikel (publiziert im "Zürcher Hauseigentümer 09/2023") schildert einen aktuellen Fall, bei welchem die fehlenden Handläufe einen baupolizeilichen Missstand darstellten und das Baurekursgericht entschieden hat, das die benötigten Handläufe und Absturzsicherungen nachzurüsten sind.


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