Ersetzen bestehender Handläufe in einem Alterszentrum
Vor kurzem wurden wir zu einem Beratungstermin in einem Alterszentrum gebeten. Die Treppen beim neuen Anbau wurden vor einiger Zeit mit Handläufen versehen – identisch zu den Handläufen des bestehenden Hausteils (1+2).
Schöne Handläufe aus Eichenholz über 4 Stockwerke, leicht gebeizt, wohl mehrmals lackiert – eine sehr schöne Arbeit, wahrscheinlich durch einen regionalen Schreiner. Doch diese Handläufe wurden vom Kanton bei der Abnahme beanstandet, da nicht normgerecht (teilweise ohne «Knick nach Norm», nicht durchgehend etc.). Wir wurden beauftragt, die bestehenden Handläufe zu demontieren und alle 4 Stockwerke normgerecht mit Handläufen zu versehen (4+5) – die alten Handläufe haben wir entsprechend entsorgt (3).
Nach Abschluss unserer Arbeit wird durch einen Maler noch verspachtelt und frisch gestrichen. Natürlich haben wir diesen Auftrag sehr gerne ausgeführt, trotzdem tat es irgendwie weh, diese durchaus schönen «Fremdhandläufe» entsorgen zu müssen. Wir können immer nur wieder darauf aufmerksam machen – gerade im öffentlichen Bereich – die einschlägigen Normen zum Thema Handlauf zu beachten.