Was genau ist eine «notwendige Treppe»?

Beidseitiger Flexo Handlauf in öffentlich zugänglichem Gebäude.

In der Schweiz bezeichnet der Begriff «notwendige Treppe» eine Treppe, die aus baurechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist, um die Mindestanforderungen an die Erschliessung und den Brandschutz eines Gebäudes zu erfüllen. Notwendige Treppen sind Teil des Flucht- und Rettungswegsystems und müssen den Anforderungen an Brandschutz, Sicherheit und Barrierefreiheit entsprechen. Oft sind diese Bestandteil eines notwendigen Treppenhauses.

In der Schweiz ist für notwendige Treppen, insbesondere in öffentlich zugänglichen oder genutzten Gebäuden ein beidseitiger Handlauf gesetzlich vorgeschrieben (SIA 358, SIA 500).

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